Termin: |
Samstag, 26.11.2016
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Ort: | Hunold-Rump-Str. 20 (ehem. Fa. Padberg)
Werkstatt hinter dem Wohnhaus
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Abholservice: | Soll der Feuerlöscher abgeholt werden?
Dann wenden Sie sich an folgende Personen: Berthold Gies, Tel.: 02725/959885 oder 0160/5741038 Hermann Padberg, Tel.: 02725/7352 oder 0171/6439609
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Geräteabgabe: |
Freitag, 25.11.2016 – 18.00 bis 19.00 UhrSamstag, 26.11.2016 – 9.00 bis 14.00 Uhr |
Der Feuerlöscher soll regelmäßig alle zwei Jahre auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Die letzte angebotene Überprüfung fand im Jahr 2014 statt.
Danach ist er wieder fit für zwei weitere Jahre.
Der Feuerlöscher wird von einer Fachfirma sachgerecht überprüft.
Neue Feuerlöscher können während dieser
Prüfaktion gekauft werden.
Infos zur Rauchmelderpflicht
Die Landesregierung hat ab dem 1. April 2013 eine Rauchmelderpflicht für alle neu gebauten Wohnhäuser mit Rauchmeldern eingeführt. Das entsprechende Gesetz, die Landesbauordnung NRW, regelt dies in dem § 49 Absatz 7.
Für alle vor dem 01.04.2013 gebauten Wohnhäuser besteht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.
Ab dem 01.01.2017 sind in
allen Wohnhäusern Rauchmelder Pflicht.
Es müssen mindestens folgende Räume mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein:
– alle Schlafzimmer
– alle Kinderzimmer
– Flure, die als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dienen
Rauch ist die größte Gefahr bei einem Wohnungsbrand – nicht die Flammen. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. Laut Landesregierung sind im Jahr 2015 in NRW 62 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen, darunter fünf Kinder. Die Regierung schätzt, dass in zwei von drei Haushalten noch keine Rauchmelder installiert sind.
Rauchmelder retten leben!
Sie haben keine Rauchmelder?
Auch diese Geräte können hier gekauft werden.
