Neubau Kindergarten

Es hat sich nochmal was getan

Seit der Gründungsversammlung am 10.09.2019 und dem letzten Bericht im Oeneboten hat sich einiges getan.

 

Wie ist der aktuelle Stand in der Angelegenheit?

 

Zurzeit befinden wir uns immer noch in der Gründungsphase der Genossenschaft.

 

Wir haben aktuell 54 Mitglieder in der Genossenschaft. Diese Mitglieder haben insgesamt 132 Geschäftsanteile gezeichnet. Zu den seinerzeit geplanten 500 Anteilen fehlt also noch ein ganzes Stück. Wir geben aber nicht auf und machen weiter.

 

Durch die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr hat sich ergeben, dass voraussichtlich acht Kinder unter drei Jahren nicht aufgenommen werden können. Unter Umständen müssen die in anderen Kindergärten ober bei Tagesmüttern angemeldet werden. Ob eine weitere Ausnahmegenehmigung erteilt, wird hängt von dem weiteren Verlauf dieses Projekts ab.

 

Was gibt es Neues aus Paderborn?

 

Am 06.11.2019 fand ein Termin mit Vertretern des Erzbischöflichen Generalvikariats aus Paderborn (EGV) statt. Hier ging es um den Beitritt der Kirchengemeinde zur Genossenschaft als investierendes Mitglied. Hiervon hätten wir uns mindestens 100 weitere Anteile (= 50.000 EUR) versprochen. Dieser Beitritt wurde mit Hinweis auf geltendes Kirchenrecht verwehrt.

Im Laufe des Gesprächs ergab sich aber eine neue Möglichkeit: Das EGV schließt inzwischen nicht mehr grundsätzlich aus, dass die Kirchengemeinde Oedingen als Bauherr auftreten darf. Dies war in den vergangenen Jahren immer wieder abgelehnt worden. Eine Voraussetzung ist unter anderem eine solide Finanzplanung, die aber auch für die Genossenschaft unabdingbar ist.

 

Wie soll der Kindergarten aussehen?

 

In der Gründungsversammlung haben wir einen Vorschlag für eine „große“ Lösung gemacht. Hierbei sollte das alte Pfarrhaus saniert, umgebaut und teilweise für den Kindergarten mitgenutzt werden. Ein anderer Teil sollte weiterhin als Pfarrbüro und Archiv bestehen bleiben. Außerdem hätten weitere Räume z.B. für eine evtl. spätere Erweiterung des Kindergartens zur Verfügung gestanden. Von dieser Planung haben wir inzwischen Abstand genommen.

Die „abgespeckte“ Lösung sieht vor, dass das Pfarrhaus komplett für den Kindergarten genutzt wird und nur ein kleiner Teil neu angebaut wird. Die Finanzierung wäre über die monatlichen Mieteinnahmen gesichert. Der Kredit wäre dann nach ca. 20 Jahren zurückgezahlt. Außerdem wäre eine Rücklage aufgebaut, die für evtl. Instandhaltungen und Renovierungen genutzt werden könnte.

 

Jetzt nicht erschrecken!

 

Als ganz neue Alternative ist inzwischen auch der Abriss des alten Pfarrgebäudes und der komplette Neubau eines Kindergartens in Betracht gezogen worden. Hierbei ergeben sich einige Vorteile:

  • Ein komplett neuer Kindergarten könnte viel freier geplant werden.
  • Der Neubau könnte so auf dem Grundstück platziert werden, dass auf der straßenabgewandten Seite ein großer Außenbereich entsteht.
  • Der Neubau hätte in etwa die Grundfläche, die vom Gesetzgeber für den Betrieb eines Kindergartens vorgesehen ist. Er wird so geplant, dass eine Erweiterung jederzeit möglich wäre.
  • Der Kindergarten wäre eingeschossig und barrierefrei.
  • Sollte der Kindergarten doch einmal aus Mangel an Kindern geschlossen werden, könnte das Gebäude relativ einfach für eine andere Nutzung (z.B. Seniorenwohnungen o.ä.) umgebaut werden. Dies würde der vom EGV geforderten langfristigen Einnahmeerzielung entsprechen.
  • Der Neubau wäre auf einem aktuellen Stand. Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten wären zunächst nicht zu erwarten. Bei der Sanierung des alten Pfarrhauses dagegen können immer wieder unvorhersehbare Probleme und somit Kosten auftreten.
  • Abriss und Neubau sind evtl. günstiger.

 

Was passiert jetzt?

 

Um weiter zu kommen benötigen wir belastbare Zahlen. Mit der Planung ist Tim Bergsieker beauftragt. Er hat ein Angebot zum Abriss des alten Pfarrhauses angefordert. Sobald dieses vorliegt, wird er eine Kostenschätzung für die beiden Möglichkeiten (Sanierung und kleiner Anbau bzw. Abriss und Neubau) vorlegen. Mit dieser Kostenschätzung können wir dann einen „Businessplan“ aufstellen.

Wir sind jetzt bereits in Gesprächen mit dem EGV wie es weiter geht. Der Abriss des alten Pfarrhauses müsste von dort noch geprüft werden. Genauso steht die endgültige Zusage über die Bauherrenschaft durch die Kirchengemeinde von dort noch aus.

 

Eine weitere Alternative wäre, dass die Genossenschaft den Bau des Kindergartens zunächst übernehmen würde und das Gebäude nach Fertigstellung an die Kirchengemeinde verkauft. Hier würden sich Vorteile ergeben. Das kosten- und zeitaufwändige Genehmigungs- und Vergabeverfahren des EGV würde entfallen. Sollte die Kirchengemeinde als Bauherr auftreten, müssten sämtliche Angebote zur Prüfung über den Gemeindeverband an das EGV zur Genehmigung geleitet werden. Hier sprechen wir von wochenlangen Bearbeitungswegen. Die Genossenschaft kann wie jeder private Bauherr eigenständig entscheiden und die Aufträge sehr kurzfristig vergeben.

 

Was passiert in naher Zukunft?

 

Zunächst einmal müssen wir wie oben beschrieben die Kosten für die beiden Alternativen ermitteln. Gleichzeitig werden die entsprechenden Anträge beim EGV gestellt.

Voraussichtlich im Januar werden wir zu einer Genossenschaftsversammlung einladen. Dort werden wir hoffentlich Ergebnisse vorstellen können. Je nach dem welche Alternative zum Zuge kommt, müsste eine Satzungsänderung der Genossenschaft beschlossen werden.

 

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